Aufgabenfeld
Asbestsanierungsaufgaben auf Grundlage der TRGS – 519,
Sanierungsarbeiten auf der Grundlage TRGS 524, früher BGR 128
Demontagearbeiten
Bauhelfertätigkeiten
Montagebereitschaft ist zwingend erforderlich
Vorraussetzung ist Maskentauglichkeit, arbeitsmedizinische Untersuchung wird
über die BG Bau durchgeführt
gern auch schon Kenntnisse im Schadstoffbereich;
event. Sachkundenachweis nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 3
event. Sachkunde zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen
Tarifvertrag: Bautarif
Alternativ kann sich auch schriftlich auf dem Postweg bei uns beworben werden.